Maut
Informationsschreiben vom November 2004 über die Mauterhebung des deutschen Staates für die Benutzung der Autobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen – Mautbeginn 01.01.2005
17. Jahrhundert !
Maut, „Wegezoll“, „Wegegeld“ oder „Wegepfennig“ sind Bezeichnungen für eine Form der Verkehrsabgabe. Sie stellten zunächst nichts anderes als eine Gebühr dar, die von demjenigen erhoben werden durfte, der einen Weg betreute und die Verkehrssicherheit auf ihm garantierte. Diese Art der Abgabe zählte man von Anfang an zu den Zöllen. Das süddeutsche Wort für Zoll ist „Maut“. Sofern die Beziehung zwischen Zollschuldner und Zolleinnehmer auf Gegenseitigkeit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit basierte, konnte die Maut oder der Wegezoll entscheidend dazu beitragen, dass Handel und Wirtschaft eines Landes florierte. Piraten, Wegelagerer und Raubritter, die das Prinzip des Wegezolls auf ihre ganz eigene Art interpretierten, brachten es zwar gelegentlich zu schnellem Reichtum, aber nie sehr weit. Dies galt mehr oder weniger auch für solche Landesherren, welche die Verkehrszölle „über Gebühr“ nutzten, um sich die Mittel für eine verschwenderische Haushaltsführung zu beschaffen. Aber nicht selten führte ein Übermaß an Zöllen dazu, dass der Handel stagnierte.
Folge: Die Zolleinnahmen eines Landes schrumpften.
Auch im Mittelalter war es bereits üblich, das Recht der Zollerhebung auf Private zu übertragen. Diese durften in der Regel einen festgelegten Anteil der von ihnen erzielten Einnahmen für sich behalten. Diese lagen bei der „ gehörigen Wahrnehmung sämtlicher Dienstgeschäfte“ bis zu 10 % der Einnahmen. Die Höhe der Maut errechnete sich seinerzeit nach der Anzahl der Wagenräder und Zugtiere.
Dies nebenbei: auch die damalige „Accise“, eine Steuer auf Lebens-, Genussmittel und sonstigen Verbrauch, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft wurde, lebt heute in der Mehrwertsteuer fort.
21. Jahrhundert !
Es hat sich nicht viel geändert. Wie Sie sicherlich aus diversen aktuellen Presse- und Fernsehberichten entnommen haben, steht der Zeitpunkt einer neuen entfernungsabhängigen Maut für schwere LKW (über 12 to. zulässiges Gesamtgewicht) fest. Lt. Minister Stolpe erfolgt die Berechnung ab dem 01.01.2005.
Für die tatsächliche Höhe der Maut sind nun mehrere Faktoren entscheidend:
1.) Schadstoffklasse der LKW 2.) Anzahl der Achsen 3.) gefahrene Autobahnkilometer 4.) Anschaffungs-, Einbau- und Wartungskosten der OBU´s 5.)
Vorfinanzierung der Maut, Verwaltungs-, und Kontrollkosten .
Um eine ehrliche und genaue Berechnungsgröße zu finden, haben wir in den zurückliegenden Monaten
a.) soweit in unseren Fuhrpark investiert, dass nur die kostengünstigste Schadstoffklasse zur Anrechnung kommt. b.) alle Fahrzeuge mit den angebotenen OBU´s ausgerüstet. So ist gewährleistet, dass die Fahrzeuge nicht wertvolle Zeit an den Terminals mit dem Einbuchen der Mautstrecken verbringen. c.) anhand von Aufzeichnungen der Fahrdaten die gefahrenen Autobahnkilometer und die Einsatzzeit diverser Touren/Aufträge ermittelt. Dabei haben wir die Erkenntnis gewonnen, dass aufgrund auftragsbedingter Faktoren, wie Termine, Abladezeiten u.s.w., kaum weitere Einsparungen zu realisieren sind. Auch das Thema“ Fahrt doch über die Landstrasse“ kann rechnerisch nicht nachvollzogen werden, da nachweislich der Zeitaufwand zu der eingesparten Maut in keinem Verhältnis steht.
Im Zuge der allgemeinen Turbulenzen zu diesem Thema, wissen wir vermutlich erst durch Erfahrungswerte aus der Praxis, welche tatsächlichen Mehrkosten uns das Toll-Collect-System beschert.
Aber anhand der Fakten, die wir kennen und den von uns unter dem Punkt C ermittelten Werten sowie den vom Bundesverband Spedition und Logistik entwickelten Sätze und Berechnungsmodelle, war erst einmal unser Ziel, die von Toll-Collect abgebuchten Mautbeträge und die permanenten Sekundärkosten 1:1 richtig verteilt in einem separaten Mauttarif für den Haus/Haus-Verkehr darzustellen.
Gerade das Thema Weiterberechnung 1:1 dieser Abgabelast ist für uns und das gesamte Speditionsgewerbe eine existenzielle Frage. Daher können wir dies nur kooperativ mit unseren Kunden,
Geschäftspartnern und Auftraggebern bewältigen.
Durch die hohen Insolvenzquoten der vergangenen Monate, aber auch durch freiwillige Betriebsauflösungen, hat sich der Laderaum deutlich verknappt. Wie die Fachwelt prognostiziert, wird auch durch diesen Umstand mit einer weiteren Kostensteigerung im Transportbereich gerechnet. Unsere Entscheidung, vorbereitend für diese Marktsituation in den eigenen Fuhrpark zu investieren, wird uns daher in die Lage versetzten, unser Auftragsvolumen zu bewältigen und die bisherige Transportqualität und Flexibilität für unsere Kunden zu erhalten. Die in unserem Mauttarif dargestellten Mautkosten werden wir in der Speditionsrechnung ab dem 01.01.2005 separat ausweisen.
Ob das Unternehmen Toll-Collect mit den derzeitigen Unregelmäßigkeiten und Turbulenzen (Gerätebedarf, Softwareproblemen, Vernetzung der Systeme usw.) auch den neu festgelegten Einführungstermin ohne Behinderung des Warenverkehr in Europa termingerecht realisieren kann, können wir letztendlich nicht genau beantworten. In Erfüllung der Rechtspflicht unseres Landes müssen wir aber zu diesem Zeitpunkt vorbereitet sein, weiteres bleibt abzuwarten.
Da wir stets um die Zufriedenheit unserer Kunden bemüht sind und Sie bei der Erfüllung Ihrer Liefertermine unterstützen, stehen wir Ihnen bei etwaigen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch auch um Verständnis für die Situation und bedanken uns für die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dies zum Schluss:
Im Mittelalter waren lediglich Geistliche und Ritter nebst Gefolge vom Zoll befreit. Erst eine Gesetz aus dem Jahre 1834 des Königreiches Hannover befreite Militärpersonen, Kranken- und Feuerlöschfahrzeuge, Untertanen, die außerhalb des Ortes gelegenen Felder und Wiesen bearbeiten wollten sowie Bauern auf der Fahrt zur Mühle und zur Kirche. Das moderne Wegezollgesetz sieht folgende Befreiung vor: Kraftomnibusse, Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörde, des Zivil- und Katastrophenschutzes u.s.w. und zu guter letzt Fahrzeuge die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
Dies zeigt: Statt wie einst die hohe Geistlichkeit sind heute also fahrende Gaukler und Artisten vom Wegezoll befreit – so können sich die Zeiten ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Feldmann Spedition GmbH
Uwe Feldmann
17. Jahrhundert !
Maut, „Wegezoll“, „Wegegeld“ oder „Wegepfennig“ sind Bezeichnungen für eine Form der Verkehrsabgabe. Sie stellten zunächst nichts anderes als eine Gebühr dar, die von demjenigen erhoben werden durfte, der einen Weg betreute und die Verkehrssicherheit auf ihm garantierte. Diese Art der Abgabe zählte man von Anfang an zu den Zöllen. Das süddeutsche Wort für Zoll ist „Maut“. Sofern die Beziehung zwischen Zollschuldner und Zolleinnehmer auf Gegenseitigkeit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit basierte, konnte die Maut oder der Wegezoll entscheidend dazu beitragen, dass Handel und Wirtschaft eines Landes florierte. Piraten, Wegelagerer und Raubritter, die das Prinzip des Wegezolls auf ihre ganz eigene Art interpretierten, brachten es zwar gelegentlich zu schnellem Reichtum, aber nie sehr weit. Dies galt mehr oder weniger auch für solche Landesherren, welche die Verkehrszölle „über Gebühr“ nutzten, um sich die Mittel für eine verschwenderische Haushaltsführung zu beschaffen. Aber nicht selten führte ein Übermaß an Zöllen dazu, dass der Handel stagnierte.
Folge: Die Zolleinnahmen eines Landes schrumpften.
Auch im Mittelalter war es bereits üblich, das Recht der Zollerhebung auf Private zu übertragen. Diese durften in der Regel einen festgelegten Anteil der von ihnen erzielten Einnahmen für sich behalten. Diese lagen bei der „ gehörigen Wahrnehmung sämtlicher Dienstgeschäfte“ bis zu 10 % der Einnahmen. Die Höhe der Maut errechnete sich seinerzeit nach der Anzahl der Wagenräder und Zugtiere.
Dies nebenbei: auch die damalige „Accise“, eine Steuer auf Lebens-, Genussmittel und sonstigen Verbrauch, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgeschafft wurde, lebt heute in der Mehrwertsteuer fort.
21. Jahrhundert !
Es hat sich nicht viel geändert. Wie Sie sicherlich aus diversen aktuellen Presse- und Fernsehberichten entnommen haben, steht der Zeitpunkt einer neuen entfernungsabhängigen Maut für schwere LKW (über 12 to. zulässiges Gesamtgewicht) fest. Lt. Minister Stolpe erfolgt die Berechnung ab dem 01.01.2005.
Für die tatsächliche Höhe der Maut sind nun mehrere Faktoren entscheidend:
Vorfinanzierung der Maut, Verwaltungs-, und Kontrollkosten
Um eine ehrliche und genaue Berechnungsgröße zu finden, haben wir in den zurückliegenden Monaten
Im Zuge der allgemeinen Turbulenzen zu diesem Thema, wissen wir vermutlich erst durch Erfahrungswerte aus der Praxis, welche tatsächlichen Mehrkosten uns das Toll-Collect-System beschert.
Aber anhand der Fakten, die wir kennen und den von uns unter dem Punkt C ermittelten Werten sowie den vom Bundesverband Spedition und Logistik entwickelten Sätze und Berechnungsmodelle, war erst einmal unser Ziel, die von Toll-Collect abgebuchten Mautbeträge und die permanenten Sekundärkosten 1:1 richtig verteilt in einem separaten Mauttarif für den Haus/Haus-Verkehr darzustellen.
Gerade das Thema Weiterberechnung 1:1 dieser Abgabelast ist für uns und das gesamte Speditionsgewerbe eine existenzielle Frage. Daher können wir dies nur kooperativ mit unseren Kunden,
Geschäftspartnern und Auftraggebern bewältigen.
Durch die hohen Insolvenzquoten der vergangenen Monate, aber auch durch freiwillige Betriebsauflösungen, hat sich der Laderaum deutlich verknappt. Wie die Fachwelt prognostiziert, wird auch durch diesen Umstand mit einer weiteren Kostensteigerung im Transportbereich gerechnet. Unsere Entscheidung, vorbereitend für diese Marktsituation in den eigenen Fuhrpark zu investieren, wird uns daher in die Lage versetzten, unser Auftragsvolumen zu bewältigen und die bisherige Transportqualität und Flexibilität für unsere Kunden zu erhalten. Die in unserem Mauttarif dargestellten Mautkosten werden wir in der Speditionsrechnung ab dem 01.01.2005 separat ausweisen.
Ob das Unternehmen Toll-Collect mit den derzeitigen Unregelmäßigkeiten und Turbulenzen (Gerätebedarf, Softwareproblemen, Vernetzung der Systeme usw.) auch den neu festgelegten Einführungstermin ohne Behinderung des Warenverkehr in Europa termingerecht realisieren kann, können wir letztendlich nicht genau beantworten. In Erfüllung der Rechtspflicht unseres Landes müssen wir aber zu diesem Zeitpunkt vorbereitet sein, weiteres bleibt abzuwarten.
Da wir stets um die Zufriedenheit unserer Kunden bemüht sind und Sie bei der Erfüllung Ihrer Liefertermine unterstützen, stehen wir Ihnen bei etwaigen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch auch um Verständnis für die Situation und bedanken uns für die weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dies zum Schluss:
Im Mittelalter waren lediglich Geistliche und Ritter nebst Gefolge vom Zoll befreit. Erst eine Gesetz aus dem Jahre 1834 des Königreiches Hannover befreite Militärpersonen, Kranken- und Feuerlöschfahrzeuge, Untertanen, die außerhalb des Ortes gelegenen Felder und Wiesen bearbeiten wollten sowie Bauern auf der Fahrt zur Mühle und zur Kirche. Das moderne Wegezollgesetz sieht folgende Befreiung vor: Kraftomnibusse, Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörde, des Zivil- und Katastrophenschutzes u.s.w. und zu guter letzt Fahrzeuge die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
Dies zeigt: Statt wie einst die hohe Geistlichkeit sind heute also fahrende Gaukler und Artisten vom Wegezoll befreit – so können sich die Zeiten ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Feldmann Spedition GmbH
Uwe Feldmann