01.01.2005
Gesetzliche Grundlage
Ab dem 01.01.2005 erhebt der Fiskus gemäß "Autobahngesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)" für jeden LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen deutschlandweit eine Autobahnbenutzungsgebühr. Die Berechnung erfolgt nach der Schadstoffklasse und der Achszahl. Pro gefahrenen mautpflichtigen Kilometer werden zwischen 9,9 bis 14,0 Cent berechnet. Die Mehreinnahmen der Bundesregierung liegen bei ca. 2,9 Mrd. € !
Für den Fahrzeugbetreiber fallen weiteren Kosten an:Einbau des On-Board Unit (OIBU) Vorfinanzierung und Sicherheitsleistungen Höhere Verwaltungskosten (Software, Fakturierung, Controlling, u.s.w.)
Nachweislich liegen die mautbedingten sekundären Kosten bei 0,03 € pro BAB-Km ( + 21,6 %). Durch die Einsparung der Autobahnbenutzungsgebühr von 0,01 € pro BAB-KM erhöht sich der Mautsatz um 0,02 €.
Berechnung
Die Maut ist für den Spediteur oder Transportunternehmer ein durchlaufender Posten, vergleichbar mit der Mehrwertsteuer. Der Mautbetrag wird bei den Nutzfahrzeugbetreibern als „Erstverursacher“ erhoben. Dieser berechnet die angefallene Steuer, wie bei Verbrauchssteuern üblich, zuzüglich der Sekundärkosten an den Verursacher (Auftraggeber oder Frachtzahler) weiter.
Die Abrechnung der Transportaufträge erfolgt auf Basis unserer Maut-Gebührentabelle. Grundlage ist die kürzeste Entfernung zwischen Be- und Entladestelle und dem Gewicht, bzw. die Lademeter der Sendung. Die Basis der Mautgebührentabelle liegt in den von uns ermittelten Werten (durchschnittliche Auslastung, BAB-Anteil an den Gesamtkilometern und anteiligen Leerkilometer).
Ab dem 01.01.2005 erhebt der Fiskus gemäß "Autobahngesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)" für jeden LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen deutschlandweit eine Autobahnbenutzungsgebühr. Die Berechnung erfolgt nach der Schadstoffklasse und der Achszahl. Pro gefahrenen mautpflichtigen Kilometer werden zwischen 9,9 bis 14,0 Cent berechnet. Die Mehreinnahmen der Bundesregierung liegen bei ca. 2,9 Mrd. € !
Für den Fahrzeugbetreiber fallen weiteren Kosten an:
Nachweislich liegen die mautbedingten sekundären Kosten bei 0,03 € pro BAB-Km ( + 21,6 %). Durch die Einsparung der Autobahnbenutzungsgebühr von 0,01 € pro BAB-KM erhöht sich der Mautsatz um 0,02 €.
Berechnung
Die Maut ist für den Spediteur oder Transportunternehmer ein durchlaufender Posten, vergleichbar mit der Mehrwertsteuer. Der Mautbetrag wird bei den Nutzfahrzeugbetreibern als „Erstverursacher“ erhoben. Dieser berechnet die angefallene Steuer, wie bei Verbrauchssteuern üblich, zuzüglich der Sekundärkosten an den Verursacher (Auftraggeber oder Frachtzahler) weiter.
Die Abrechnung der Transportaufträge erfolgt auf Basis unserer Maut-Gebührentabelle. Grundlage ist die kürzeste Entfernung zwischen Be- und Entladestelle und dem Gewicht, bzw. die Lademeter der Sendung. Die Basis der Mautgebührentabelle liegt in den von uns ermittelten Werten (durchschnittliche Auslastung, BAB-Anteil an den Gesamtkilometern und anteiligen Leerkilometer).