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Feldmann Spedition GmbH
Nikolaus-Otto-Str. 4

D-33335 Gütersloh

Ust-Id-Nr.: DE 126 943 736
Steuer-Nr.: 3721/0500

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Feinstaub

Die rechtliche Grundlage für die Umweltzonen bildet der sogenannte Aktionsplan nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgetzes. Mit diesem Gesetz setzte Deutschland die EU-Luftqualitätsrichtline 1999/30/EG in nationales Recht um. Sie gilt europaweit seit dem 01.01.2005 und legt Grenzwerte für eine Reihe von Luftschadstoffen wie Feinstaub fest. Feinstäube oderPM10 sind Schwebteilchen mit einer Korngröße von höchstens 10pm(Mikrometer). Diese Schwebteilchen können von den Schleimhäuten und Nasenhäutchen nicht vollständig aufgehalten werden und gelangen in die Lunge. Asthma, Husten, Herz-Kreislauf-Probleme oder Krebs können die Folgen sein.
Der Grenzwert für diesen Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm je Kubikmeter als Tagesmittelwert und darf seit 2005 an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Da laut Bundesumweltamt im Jahre 2006 in vielen Gebieten in der Republik der Grenzwert an mehr als 100 Tagen überschritten wurde, erstellten die Länder und Kommunen mit der deutschen Gründlichkeit Luftreinhalte- und Aktionspläne mit dem Ziel, die Luftqualität in den Gebieten zu verbessern. So drohen auch keine Sanktionen durch die EU, mit Klagen und Bußgelder.

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Es wurden Schutzzonen in und um Städte errichtet und für Fahrzeuge bunte Plaketten kreiert, die eine Aussage über das Abgasverhalten anzeigen. Und ab dem 01.01.2008 darf nun nicht mehr jeder Bundesbürger mit seinem Fahrzeug in jede Stadt (jetzt Umweltzone) einfahren, es kommt auf die bunte Plakette an.
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen ()
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen () Umweltzonen in Deutschland

Das Deutschland wieder einmal der eifrigste Musterschüler der EU ist, spiegelt sich in den vorhandenen, bzw. geplanten Umweltzonen in den Ländern der EU wieder:

  • Deutschland – 40 Umweltzonen
  • Holland - 18 Umweltzonen
  • Italien - 7 Umweltzonen
  • Dänemark - 5 Umweltzonen
  • Schweden - 5 Umweltzonen
  • Norwegen - 3 Umweltzonen
  • England - 2 Umweltzonen
  • Tschechische Rep.- 1 Umweltzone
  • Österreich – 1 Umweltzone


  • Abschließend stellt sich die Frage, wie werden in Zukunft Feuerwerkskörper, Osterfeuer und Holzöfen in Privathaushalten behandelt. Schaut man sich die Konzentration der krebserregenden Feinstäube in der Sylvesternacht an, müssten Städte und Kommunen alle Art von Feuerwerk verbieten, da die Belastung nach Mitternacht bis auf das Hundertfache des Normalwertes steigt.
    Die Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen in Haushalten und gewerblichen Kleinbetrieben liegen insgesamt auf einer Höhe mit den Ausstößen aus den Motoren aller PKW, LKW und Motorräder. Hier liegt schon seit längerem Handlungsbedarf vor, da die Öfen in Privathaushalten immer mehr in Mode kommen und ein stetiger Anstieg der Feinstäube zu verzeichnen ist.






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